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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Die AGB gelten bei kurz- & langzeitiger Vermietung von Appartements in Hamburg mit monatlicher Kündigungsfrist gemäß allgemeinen Mietrecht, wobei es sich um möblierte Wohnungen mit zweckmäßiger und einfacher Gesamtausstattung handelt. Die Ausstattung bietet einen mittleren Komfort und befinden sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im Vordergrund. Insbesondere für Familien geeignet; doch auch Geschäftsreisende sind bei uns gut untergebracht. BeherbergungsvertragWie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis: Den Gastaufnahmevertrag Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit eines Appartements kann ausdrücklich nicht garantiert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine spezielles Appartement. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten: §1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die möbl. Wohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch, kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristlosen Kündigung und 1-facher Monatsmiete geahndet. §2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Appartement im einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte möbl. Wohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Wohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. §3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage/Monate, an denen er die reservierte möbl. Wohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen. §3a. Stornierung der
Mietvereinbarung §4.
An- und Abreisetag gelten als je ein halber Miettag und
werden als solcher
berechnet. Unsere Appartements stehen am Anreisetag ab 14.00
Uhr und am §4a.
Die Zahlung wird spätestens am
Anreisetag der vereinbarten Mietzeit fällig
und §5. Zur Zeit
gültige Preise : 01/01/2008 bis 31/03/2009.
Unsere Preise verstehen §6. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden. §7. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.). §8. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich das Appartement befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Hamburg-Altona. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im voraus zu leisten, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung. §9. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. §10. Es gilt die
Hausordnung des Hamburger Mietvertrags für Wohnraum, u.a. kann
bei |
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